Onkologische Zweitmeinung

 

Eine onkologische Diagnose stellt in der Regel einen großen Einschnitt in das bisherige Leben dar.
In der modernen Onkologie basieren die Therapie-Entscheidungen auf Leitlinien. Die Festlegung des therapeutischen Vorgehens erfolgt möglichst im Rahmen interdisziplinärer Tumorkonferenzen.
Dennoch kann eine unabhängige zweite Meinung zusätzliche Sicherheit bedeuten. Dies ist sehr nachvollziehbar und trifft bei allen Fachkolleginnen und Fachkollegen auf Verständnis. Auch gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen, so dass die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten hierfür übernehmen. Inwiefern dieser Anspruch in Ihrem konkreten Fall besteht, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse.   
Wir stehen für eine Onkologische Zweitmeinung gern zur Verfügung. Hierfür ist eine erneute Diagnostik in der Regel nicht erforderlich. Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen, welche Sie zu Ihrem ersten Termin bei uns mitbringen möchten, finden Sie hier:


Das erstes Mal bei uns

 


Selbstzahler und privat Versicherte können von einem digitalen Zweitmeinungsverfahren oder auch vom Erhalt eines detaillierten Zweitmeinungsberichtes Gebrauch machen. Hierfür ist ein persönliches Erscheinen in unserer Praxis nicht zwingend erforderlich. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, um in einem Vorabgespräch festzulegen, welcher Weg für Sie am besten ist. 


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